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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Aeroclub- Pirna e.V. zu Junkersflügen am 18-21.06.2010


Wir: Der Aeroclub Pirna e.V. bzw. die Fluggesellschaft JU-Air
Sie: Der Fluggast                                           

1. Buchung
Die Buchung von Rundflügen und Sonderflügen ab Pirna oder anderer vom JU-AIR
JU 52 Rundflugservice, des Aeroclub Pirna e.V (im Folgenden: ACP genannt)
ausgeschriebener Abflugorte kann ausschließlich über den ACP erfolgen.
1.1. Die Flugbuchungen können nicht bei den Kooperationsunternehmen der ACP,
der JU-AIR in Dübendorf (CH) vorgenommen werden.

2. Tickets
2.1. Es kann ausschließlich ein zeitlich bestimmter Flug gebucht werden
2.2. Tickets sind übertragbar.
2.3. Nur vollständig bezahlte Buchungen rechtfertigen den Anspruch des
Fluggastes auf Ausstellung des Flugscheines und Beförderung.
2.4. Bei Abhandenkommen einer Buchungsbestätigung oder Tickets kann ACP
informiert werden. Bei zutreffender Angabe von Name bzw. Gutscheinnummer und
Buchungsnummer wird der Gutschein gesperrt und neu ausgestellt. Dieser
Service wird entsprechend dem jeweils gültigen Preisaushang in Rechnung
gestellt.
2.5.  Es werden ausschließlich Gutscheine akzeptiert, die durch ACP
ausgestellt wurden. Durch andere Personen oder Organisationen ausgestellte
Tickets, Buchungsbestätigungen und Gutscheine werden nicht akzeptiert.

3. Preise
Die Preise für die Rundflugaktionen sind festgelegt und gelten für die Dauer
von 20.-24.06.2008. Die Flugpreise verstehen sich einschließlich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen sind möglich, Preisdifferenzen
müssen vor dem Abflug ausgeglichen werden.
3.1. Die Gebühren werden durch Auflagen der Behörden, der Flugplatzbetreiber
und dem Betreiber der JU- 52 festgelegt. Im Falle einer Änderung der
Buchungspauschale nach Buchung, jedoch vor Ausstellung des Flugscheines
behält ACP sich vor, die erhöhte Buchungspauschale nach zu berechnen und von
der Bezahlung die Ausstellung des Flugscheines abhängig zu machen.
3.2. Die Bekanntgabe der Flugpreise und Buchungspauschalen erfolgt über die
Preisangaben. Die Preise für Sonderflüge werden in der jeweiligen Werbung,
im Internet und durch unsere Mitarbeiter bekannt gegeben. Preisänderungen
können bis zur Buchung des Sonderfluges ohne Angabe von Gründen erfolgen.
3.4. Die Bezahlung erfolgt bei Vornahme der Buchung bzw. Ausstellung des
Tickets. Eine verbindliche Buchung wird erst nach Zahlungseingang
vorgenommen.

4. Stornierung
4.1. Bei Stornierung einer Buchung erhebt ACP je Sitzplatz eine Stornogebühr
von 50,- Euro.
4.2. Bei Stornierungen innerhalb von 28 Tagen vor dem Flugtermin hat der
Fluggast nur dann einen Anspruch auf Rückerstattung, wenn der Sitzplatz
anderweitig verkauft werden kann. Auf die Stornogebühr nach 4.1 hat dies
keinen Einfluss.
4.3. Sollte ein Flug aus Gründen, die ACP nicht zu vertreten hat, abgesagt
werden, hat der Fluggast Anspruch auf Rückerstattung des Flugpreises bzw.
kostenlose Umbuchung auf einen anderen Termin. Weitergehende Ansprüche sind
ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit des ACP.
4.4. ACP ist berechtigt, einen Flug abzusagen, wenn von den vorhandenen 17
Fluggastplätzen eines Fluges weniger als 13 Plätze gebucht sind. Die Absage
darf bis zu 1 Stunde vor dem Abflugtermin erfolgen. Dem Fluggast stehen dann
die in 4.3. genannten Ansprüche zu, weitergehende Ansprüche sind
ausgeschlossen.

5. Rundflugtermine
Die Rundflugtermine werden im Internet bekannt gegeben und können unter der
JU-AIR JU 52 Inforufnummer 49 171 6878615 erfragt werden.
5.1. Sollten sich Rundflugtermine kurzfristig ändern, z.B. weil die
Witterungsbedingungen dies notwendig machen, wird ACP alle betroffenen
Fluggäste telefonisch informieren. Hierzu muss der Fluggast bei Buchung des
Fluges eine Telefonnummer hinterlassen, unter welcher er am Flugtag zu
erreichen ist.
5.2. Die Teilnahme an einem Flug kann nur gewährleistet werden, wenn der
Fluggast sich spätestens 60 Minuten vor der Abflugzeit am JU-AIR JU 52
Rundflug-Service Abflugschalter auf dem Flugplatz Pirna eingefunden hat.
5.3. Sollte ein Fluggast seinen Rundflug versäumen und kann der Sitzplatz
nicht mehr rechtzeitig anderweitig verkauft werden, verfällt der Anspruch
auf Beförderung aufgrund dieser Buchung.

6. Flugzeuge
Die Rund- und Sonderflüge werden mit Flugzeugen des Typs Junkers JU 52, bzw.
mit dessen spanischem Lizenzbau CASA 352 durchgeführt. Die Flugzeuge werden
von der JU-AIR in Dübendorf (CH), einem nach internationalen Richtlinien
zugelassenen Luftfahrtunternehmen, betrieben. Die Auswahl des jeweils
einzusetzenden Flugzeuges obliegt der Weisung der Flugbetriebsleitung der
JU-AIR. Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Einsatz eines bestimmten
Flugzeuges, auch entstehen zu Gunsten des Fluggastes keinerlei Ansprüche,
wenn das zum Einsatz kommende Flugzeug als Werbeträger genutzt wird.

7. Flugrouten
Die Flugrouten können grundsätzlich variieren. Die Piloten werden bemüht
sein, die Wünsche der Fluggäste zu berücksichtigen, wobei die Anforderungen
der Flugsicherung vorgehen.

8. Wetter
Die Rundflüge mit der JU 52 sind witterungsabhängig. Werden die gesetzlich
vorgeschriebenen Minima hinsichtlich der Sichtverhältnisse und der
Wolkenuntergrenzen nicht erfüllt, müssen die Rundflüge bis auf weiteres
ausgesetzt oder Abgesagt werden. Die Entscheidung über die Ausführung des
Fluges obliegt allein dem Piloten sowie der Luftaufsicht. ACP versucht die
Passagiere gegebenenfalls, soweit es möglich ist, über den Ausfall zu
informieren (siehe auch 5.1.)

9. Gesundheit
Ein Flug mit einer JU 52 stellt keine über das normale Maß eines Fluges
hinausgehende körperliche Belastung dar. Der Fluggast ist
alleinverantwortlich zuständig für die Feststellung seiner Flugtauglichkeit.
ACP übernimmt keine Gewähr für gesundheitliche Beeinträchtigungen durch den
normalen Flugbetrieb. ACP ist nicht verpflichtet, Fluggäste vor Flugantritt
über ihren Gesundheitszustand, insbesondere über ihre Flugtauglichkeit zu
befragen oder zu untersuchen.

10. Versicherung
10.1. Das Luftfahrtunternehmen ist nach den geltenden Vorschriften
versichert. Auch für den ACP gelten gegenüber dem Fluggast die für das
Luftfahrtunternehmen geltenden Versicherungsbedingungen (siehe auch auf der
Rückseite des Flugscheines).
10.2. Die Beförderung unterliegt den Haftungsbestimmungen des
Lufttransportreglements in der Fassung vom 03.10.1952 und 01.06.1962 (Für
Inlandbeförderung in der Schweiz) und des Warschauer Abkommens vom
12.10.1929 / 28.05.1955 (für internationale Beförderung) in der zur Zeit des
Fluges geltenden Fassung. Die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder
Körperverletzung des Fluggastes sowie für Verlust oder Beschädigung von
Reisegepäck ist nach diesen Bestimmungen beschränkt.
10.3. Leistungen, die dem Schadensersatz-Anspruchberechtigten aus der vom
Luftfrachtführer oder vom Luftfahrzeughalter abgeschlossenen
Passagierunfallversicherung ausgerichtet werden, sind im vollen Umfang auf
Schadensersatz Zahlungen aus Haftpflichtansprüchen (die der
Luftfrachtführer, gestützt auf die geltenden Haftungsbestimmungen, zu
leisten hat) anzurechnen.

11. Luftsicherheit
11.1. Sowohl ACP als auch JU-AIR haben den allgemein geltenden
Luftsicherheitsbestimmungen (Luftsicherheitsplanung) Folge zu leisten.
Werden an Landeplätzen Sicherheitsüberprüfungen von den Behörden angeordnet,
müssen sich sowohl unsere Mitarbeiter als auch die Fluggäste diesen
unterziehen. An Landeplätzen an denen keine Sicherheitsüberprüfungen von den
Behörden vorgenommen werden, sind JU- Air und ACP angehalten diese Kontrolle
selbst durchzuführen.
11.2. Wir empfehlen daher auf das Mitbringen von Messern, Nagefeilen oder
anderen gefährlichen Gegenständen verzichten, da diese bei den Kontrollen
eingezogen werden müssen. Informationen hierzu erhalten Sie über unsere
Reservierungszentrale, unsere Internetseite und im Aushang am
Abflugschalter.
 
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